Dreiteiliger Qualifizierungskurs für Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe – Hannover
Als sozialpädagogischer Fachdienst im Verfahren nach dem JGG muss die Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugend(gerichts)hilfe oft mit schwierigen, teils mehrfach benachteiligten jungen Menschen umgehen können und sozialpädagogische Handlungsstrategien in das Jugendstrafverfahren einfließen lassen. Hierbei steht sie an der Schnittstelle Jugendhilfe und Justiz. Diese Position ist oft schwierig, birgt sie doch die Gefahr von Rollenkonfusion in beide Richtungen. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, ist eine vertiefende Weiterbildung und Rollenklärung für MitarbeiterInnen in diesem Arbeitsfeld unerlässlich.
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